Satzung der „Aufrechtstiftung“
§ 1 Name, Rechtsform
1. Die Stiftung führt den Namen „Aufrechtstiftung“.
2. Sie ist eine nicht rechtsfähige Stiftung in Verwaltung der Aufrechtstiftung Verwaltung UG (haftungsbeschränkt) – nachfolgend Stiftungsträgerin – in Zirndorf und wird von dieser im Rechts- und Geschäftsverkehr vertreten.
§ 2 Stiftungszweck
1. Zweck der Stiftung ist die Förderung
- der Jugend- und Altenhilfe
- der Erziehung sowie der Bildung und Ausbildung
- der allgemeinen Gesundheitspflege
- von Wissenschaft und Forschung
- des Naturschutzes und der Landschaftspflege
- des Tierschutzes
- des Umweltschutzes sowie
- mildtätiger Zwecke
2. Die Stiftung verwirklicht ihre Zwecke insbesondere im Bereich des Naturschutzes, der Landschaftspflege, des Umweltschutzes und des Tierschutzes durch Maßnahmen zum Landbau, der Tierhaltung und Wald- und Wasserflächenbetreuung unter ökologischen Gesichtspunkten, zum Erhalt und zur Zucht seltener Tierarten, im Bereich zukunftsweisender und ressourcenschonender Projekte sowie zur Rückbesinnung auf die Lebensgrundlagen und zur Förderung des Lebens der Menschen im Einklang mit der Natur.
5. Ein Anspruch auf die Zuwendung von Stiftungsmitteln besteht nicht.
§ 3 Gemeinnützigkeit
1. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
2. Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
3. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Der Stifter und seine Erben erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung.
4. Es dürfen keine Personen durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 4 Stiftungsvermögen, Zustiftungen
1. Das Stiftungsvermögen ist im Interesse des langfristigen Bestandes der Stiftung grundsätzlich ungeschmälert und in seiner Substanz zu erhalten.
3. Zustiftungen und Spenden sind zulässig.
§ 5 Stiftungsmittel
Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben aus den Erträgen des Stiftungsvermögens, aus Zuwendungen sowie aus dem Grundstockvermögen. Es dürfen Rücklagen in steuerrechtlich zulässigem Umfang gebildet werden.
§ 6 Geschäftsjahr, Jahresabschluss
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Stiftungsträgerin hat in den ersten 9 Monaten des Geschäftsjahres den Jahresabschluss für das vorausgegangene Geschäftsjahr zu erstellen.
§ 7 Organe der Stiftung
Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Stiftungskuratorium. Die Mitglieder des Stiftungskuratoriums sind ehrenamtlich tätig.
§ 8 Stiftungsvorstand
Die Stiftung hat einen Vorstand, der regelmäßig aus zwei (maximal fünf) Mitgliedern besteht. Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt jeweils vier Jahre. Wiederbestellungen sind zulässig.
§ 11 Stiftungskuratorium
Das Stiftungskuratorium besteht aus mindestens 3 und maximal 7 Mitgliedern. Die Amtszeit der Kuratoriumsmitglieder beträgt fünf Jahre. Das Stiftungskuratorium wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden.
§ 12 Aufgaben des Stiftungskuratoriums
Das Stiftungskuratorium berät, unterstützt und überwacht den Vorstand, um den Willen des Stifters so wirksam wie möglich zu erfüllen. Es trifft Empfehlungen für die Verwaltung des Stiftungsvermögens und den Einsatz von Stiftungsmitteln.
§ 13 Änderungen der Satzung
Satzungsänderungen werden zu Lebzeiten des Gründungsstifters von diesem vorgenommen. Nach dessen Ableben können Satzungsänderungen von der Stiftungsträgerin nach vorheriger Zustimmung des Stiftungskuratoriums vorgenommen werden.
§ 14 Vermögensanfall
Bei Aufhebung oder Auflösung der Stiftung oder bei Wegfall des steuerbegünstigten Zweckes fällt das Stiftungsvermögen an eine steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung zur Förderung gemeinnütziger Zwecke. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.
Die vollständige Satzung in ihrer ursprünglichen Fassung vom Oktober 2015 liegt zur Einsicht bereit. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an: aufrechtinitiative@email.de
