Hinweis: Dieser Beitrag gibt allgemeine, historisch gewachsene und komplementärmedizinische Perspektiven auf das Thema wieder. Er dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche oder heilpraktische Diagnose oder Behandlung. Bei gesundheitlichen Beschwerden wenden Sie sich bitte an eine Ärztin/einen Arzt oder eine Heilpraktikerin/einen Heilpraktiker.

Schmerzmittel gehören zu den am häufigsten konsumierten Arzneien in Europa: Rund 30 % der Frauen und etwa 20 % der Männer nehmen mehr oder weniger regelmässig Schmerzmittel ein. Am häufigsten betroffen sind der untere Rücken, die Schultern, der Nacken und die Knie.

Interessant ist dabei auch die psychosomatische Perspektive: Welche Last „bricht uns das Kreuz“, was „zwingt uns in die Knie“, was „laden wir uns auf“? Schmerzregionen können manchmal auch ein Hinweis auf mangelnde Flexibilität im übertragenen Sinne sein.

In der komplementärmedizinischen Praxis wird bei akuten Verletzungsschmerzen traditionell häufig das homöopathische Mittel Arnica montana eingesetzt. Bei Schmerzen ohne klar zuordenbare Ursache – dort, wo viele Menschen zu herkömmlichen Schmerzmitteln greifen – haben sich pflanzliche Mischungen aus Gaultheria, Weidenrinde, Beinwell und Mädesüss bewährt, die traditionell schmerzlindernd und entzündungshemmend wirken sollen. Ergänzend wird häufig Weihrauch genannt, dem eine kortisonartige Wirkung zugeschrieben wird.

Auch das Gemmomazerat aus dem Mammutbaum (Sequoia gigantea) wird traditionell zur Stärkung von Bändern und Sehnen sowie zur Erhöhung der allgemeinen Stresstoleranz eingesetzt.

Ziel einer komplementärmedizinischen Begleitung ist es idealerweise, neben einer Linderung der Beschwerden auch eine mögliche Reduktion konventioneller Schmerzmittel zu ermöglichen – dies sollte jedoch stets in Absprache mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt sowie einer entsprechend ausgebildeten komplementärmedizinischen Fachperson erfolgen.

Ursprünglich verfasst von Heinrich Schwyter M.Sc., dipl. Naturarzt, Institut Schwyter (Schweiz), August 2018. Diese Forschungsarbeit wurde im Rahmen des Satzungszwecks „Förderung von Wissenschaft und Forschung“ von der Aufrechtstiftung unterstützt.